Festordnung

  1. Veranstaltungsbedingungen
    • Das Fest findet bei jeder Witterung statt.
    • Sollte ein Gottesdienst im Freien nicht möglich sein, wird dieser im Festzelt abgehalten.
  2. Anmeldung und Festunterlagen
    • Jeder Verein schickt bei Ankunft eine verantwortliche Person zum Festbüro.
    • Dort werden die Festunterlagen sowie die Bier- und Festzeichen ausgegeben.
    • Die im Vorfeld gemeldete Anzahl an Bier- und Festzeichen ist verbindlich. Bei Nichtteilnahme erfolgt eine Abrechnung.
  3. Anweisungen und Sicherheit
    • Den Anordnungen des Festvereins, Veranstalters, der Feuerwehr, des Sicherheitsdienstes und der Polizei ist stets Folge zu leisten.
    • Das Parken ist nur auf ausgewiesenen Flächen erlaubt; Rettungswege sind freizuhalten.
    • Fahrzeuge werden auf den ausgewiesenen Plätzen auf eigene Gefahr abgestellt. Der Veranstalter haftet nicht für Schäden, Einbruch oder Diebstahl.
  4. Haftung
    • Jeder Verein ist für seine Mitglieder und vereinseigenes Eigentum selbst verantwortlich.
    • Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Unfälle, Schäden oder Diebstähle.
  5. Verhalten und Brauchtum
    • Das Entwenden oder Beschädigen von Fahnen, Taferln oder Gegenständen ist untersagt.
    • Mutwillige Schäden an Tischen, Bänken oder Inventar werden dem verursachenden Verein in Rechnung gestellt.
    • Bei Zuwiderhandlungen kann der Festverein Personen oder Vereine vom Gelände verweisen.
  6. Festgottesdienst und Umzug
    • Während des Gottesdienstes und des Umzugs ist angemessenes und diszipliniertes Verhalten zu wahren.
    • Alle Vereine werden gebeten, teilzunehmen.
    • Im Festzelt erfolgt während des Gottesdienstes keine Bewirtung.
  7. Jugendschutz
    • Auf dem Festgelände gelten die Vorschriften des Jugendschutzgesetzes (JuSchG).
    • Der Ordnungsdienst ist berechtigt, Ausweiskontrollen durchzuführen.
  8. Foto- und Filmaufnahmen
    • Während des Festes werden Foto- und Videoaufnahmen angefertigt, die der Verein für Öffentlichkeits- und Werbezwecke nutzen darf.
  9. Programmänderungen
    • Der Veranstalter behält sich Änderungen am Festablauf vor.
  10. Anerkennung der Festordnung
    • Mit der Anmeldung erkennt der Verein die Festbestimmungen an.
    • Das Hausrecht liegt beim Veranstalter. Bei Verstößen kann der Festverein Personen vom Gelände verweisen.