Festordnung
- Veranstaltungsbedingungen
- Das Fest findet bei jeder Witterung statt.
- Sollte ein Gottesdienst im Freien nicht möglich sein, wird dieser im Festzelt abgehalten.
- Anmeldung und Festunterlagen
- Jeder Verein schickt bei Ankunft eine verantwortliche Person zum Festbüro.
- Dort werden die Festunterlagen sowie die Bier- und Festzeichen ausgegeben.
- Die im Vorfeld gemeldete Anzahl an Bier- und Festzeichen ist verbindlich. Bei Nichtteilnahme erfolgt eine Abrechnung.
- Anweisungen und Sicherheit
- Den Anordnungen des Festvereins, Veranstalters, der Feuerwehr, des Sicherheitsdienstes und der Polizei ist stets Folge zu leisten.
- Das Parken ist nur auf ausgewiesenen Flächen erlaubt; Rettungswege sind freizuhalten.
- Fahrzeuge werden auf den ausgewiesenen Plätzen auf eigene Gefahr abgestellt. Der Veranstalter haftet nicht für Schäden, Einbruch oder Diebstahl.
- Haftung
- Jeder Verein ist für seine Mitglieder und vereinseigenes Eigentum selbst verantwortlich.
- Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Unfälle, Schäden oder Diebstähle.
- Verhalten und Brauchtum
- Das Entwenden oder Beschädigen von Fahnen, Taferln oder Gegenständen ist untersagt.
- Mutwillige Schäden an Tischen, Bänken oder Inventar werden dem verursachenden Verein in Rechnung gestellt.
- Bei Zuwiderhandlungen kann der Festverein Personen oder Vereine vom Gelände verweisen.
- Festgottesdienst und Umzug
- Während des Gottesdienstes und des Umzugs ist angemessenes und diszipliniertes Verhalten zu wahren.
- Alle Vereine werden gebeten, teilzunehmen.
- Im Festzelt erfolgt während des Gottesdienstes keine Bewirtung.
- Jugendschutz
- Auf dem Festgelände gelten die Vorschriften des Jugendschutzgesetzes (JuSchG).
- Der Ordnungsdienst ist berechtigt, Ausweiskontrollen durchzuführen.
- Foto- und Filmaufnahmen
- Während des Festes werden Foto- und Videoaufnahmen angefertigt, die der Verein für Öffentlichkeits- und Werbezwecke nutzen darf.
- Programmänderungen
- Der Veranstalter behält sich Änderungen am Festablauf vor.
- Anerkennung der Festordnung
- Mit der Anmeldung erkennt der Verein die Festbestimmungen an.
- Das Hausrecht liegt beim Veranstalter. Bei Verstößen kann der Festverein Personen vom Gelände verweisen.